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Schutzkonzept Ferienwohnungen Zermatt

Das Schutzkonzept des Unternehmens «Ferienwohnungen Zermatt» stellt sicher, dass nachfolgende Vorgaben eingehalten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gäste bei einem Aufenthalt in einer unserer Ferienwohnungen in allen Service-Bereichen ausreichend geschützt sind.

Für jede dieser Vorgaben haben wir ausreichende und angemessene Massnahmen vorgesehen. Als Verantwortliche für den Betrieb sind wir für die die Auswahl und Umsetzung der Massnahmen verantwortlich.


Folgende Massnahmen werden eingehalten:

•  Bereits geltende gesetzliche Hygiene- und Schutzrichtlinien werden weiterhin eingehalten.
•  Alle Personen im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände.
•  Kontaktloses Check-in in allen Ferienwohnungen.
•  Mitarbeitende und andere Personen halten 1,5 Meter Abstand zueinander.
•  Bedarfsgerechte Reinigung und Desinfizierung von Oberflächen und Gegenständen.
•  Die Luftzirkulation wird durch einen ausreichenden Luftaustausch gewährleistet.
•  Allfällige Kranke Mitarbeiter werden umgehend nach Hause geschickt (Isolation gemäss BAG).
•  Information aller Mitarbeitenden über die getroffenen Vorgaben und Massnahmen.
•  Kontaktdaten der Gäste werden gemäss Schutzkonzept erhoben.
•  Hygienemasken und Desinfektionsmittel werden den Gästen in genügender Menge zur Verfügung gestellt.

Dieses Schutzkonzept ist gültig bis auf Widerruf oder bis zur Publikation einer neuen Version. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung des vorliegenden Schutzkonzeptes. Anderslautende kantonale Bestimmungen haben Vorrang.

Der Betrieb sorgt im Sinne der Eigenverantwortung für die bestmögliche Einhaltung der BAG-Richtlinien.